Die tarifvertraglichen Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Diese Fragen müssen durch den EuGH geklärt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH-Vorlage: Werden Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung diskriminiert?