Generalanwalt Pitruzzella hat am 14.5.2020 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-181/19 (Jobcenter Krefeld) zu der Frage vorgelegt, in welchem Umfang ein Aufnahmemitgliedstaat einem ehemaligen Wanderarbeitnehmer, der eine Beschäftigung sucht und die elterliche Sorge für seine beiden in diesem Staat zur Schule gehenden Kinder wahrnimmt, Sozialhilfe gewähren muss.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH-Vorabentscheidung: Schlussanträge zum Ausschluss von EU-Bürgern von sozialen Grundleistungen