Generalanwalt Tanchev hat am 9.9.2021 zur Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104, zur Klärung des Begriffs „vorübergehend“ und den Folgen, falls die Überlassung nicht mehr vorübergehend sein sollte, Stellung genommen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: EuGH-Generalanwalt zu den Rechten von Leiharbeitnehmern