Das Bundeskabinett hat am 2.9.2015 auf Initiative der Bundesregierung ein Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschlossen, welches die Beschäftigungsbedingungen im Hochschulbereich verbessern soll. Es zielt darauf ab, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und unsachgemäße Kurzbefristungen von jungen Wissenschaftlern einzudämmen. Außerdem soll die Qualifizierung der Beschäftigten stärker in den Fokus rücken. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2015 Stellung zu dem Entwurf genommen. Er regt u.a. Änderungen bezüglich der sog. familienpolitischen Komponente sowie die Aufhebung der Tarifsperre an. Eine Sachverständigenanhörung hat am 11.11.2015 stattgefunden. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier abrufbar. Sie befürworten den Entwurf überwiegend im Grundsatz, fordern jedoch Nachbesserungen, insbesondere bei der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie der Aufhebung der Tarifsperre. Der Entwurf wurde in der Sitzung am 17.12.2015 vom Bundestag mit den von dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgeschlagenen Änderungen beschlossen. Demnach soll sich die Befristungsdauer der einzelnen Verträge statt an “der Dauer der Mittelbewilligung” an “dem bewilligten Projektzeitraum” orientieren. Außerdem wird die Befristungsdauer für Hilfstätigkeiten von vier auf sechs Jahre angehoben. Der Entwurf hat am 29.1.2016 den Bundesrat ohne Einwendungen passiert und ist am 17.3.2016 in Kraft getreten.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes