Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am 4.3.2020 über den Antrag eines Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem er sich gegen das Verbot des Arbeitgebers wendet, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Arbeitgeber betreibt auf den Berliner Flughäfen Duty-Free-Shops. Er untersagte den Mitarbeitern, während der Arbeit – insbesondere bei Ankunft von Flügen aus China – Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Betriebsrat hält seine Mitbestimmungsrechte für verletzt (ArbG – 55 BVGa 2341/20).
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erster (arbeitsrechtlicher!) Corona-Fall beim Arbeitsgericht Berlin