Bewirbt sich eine Angestellte auf die Stelle der Teamleiterin und ist ihre direkte Vorgesetze eine Mitbewerberin, so darf diese Vorgesetze keine Gesamtbeurteilung über die Angestellte treffen, die für den Bewerbungserfolg relevant ist, da die Vorgesetzte in diesem Fall nicht objektiv die Leistung der Angestellten beurteilen kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrenten unzulässig