Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorgelegt. Der Entwurf sieht auch Änderungen des ArbGG sowie des SGG vor. Die ursprünglich für den 20.10.2011 geplante zweite und dritte Lesung wurde abgesagt. Nach erneuter Ausschussberatung am 30.11.2011 konnte eine interfraktionelle Einigung erzielt werden. Am 15.12.2011 hat der Bundestag des Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschlossen. Der Bundesrat hat am 10.02.2012 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben am 28.06.2012 bzw. am 29.06.2012 dem Kompromissverschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das Gesetz wurde am 25.07.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Folgetag in Kraft.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Entwurf eines Mediationsgesetzes