Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch Änderungen in der Insolvenzordnung sowie des Anfechtungsgesetzes Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Insolvenzanfechtungen schaffen soll. Wesentlich für das Arbeitsrecht ist die geplante Änderung von § 142 InsO, der den Begriff des Bargeschäfts erweitern soll.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz