Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie

Das Bundeskabinett hat am 01.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen, welches die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht umsetzt. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Falle des Arbeitgeberwechsels.  Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nach abschließender Beratung am 12.11.2015 angenommen.

Quelle: arbr Rechtsberater
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