Das Bundeskabinett hat am 01.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie beschlossen, welches die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht umsetzt. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Falle des Arbeitgeberwechsels. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nach abschließender Beratung am 12.11.2015 angenommen.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie