Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Das Bundesministerium des Innern hat einen Entwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vorgelegt, durch den das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben von Verordnung und Richtlinie angepasst werden soll. Hierfür soll ein neues Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) erlassen werden. Die Rechtslage zum Beschäftigungsdatenschutz bleibt jedoch unverändert.

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Ähnliche Beiträge

Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen als Sachbezug

Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kryptowährung

Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung wegen Karnevalsaktionen unwirksam

Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Der Besuch einer Karnevalsveranstaltung kurz nach Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erschüttert nicht den Beweiswert der ärztlich ausgestellten AU. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung

Der Koalitionsvertrag aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?

CDU/CSU und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht auch einige interessante arbeitsrechtliche und sozial(versicherungs-)rechtliche Vorhaben vor, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Der Koalitionsvertrag aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?