Das Bundesministerium des Innern hat einen Entwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vorgelegt, durch den das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben von Verordnung und Richtlinie angepasst werden soll. Hierfür soll ein neues Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) erlassen werden. Die Rechtslage zum Beschäftigungsdatenschutz bleibt jedoch unverändert.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680