Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im November 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung und Neuregelungen im Bereich des Arbeitsvertragsrechts vorsieht. Er zielt darauf ab, den Einsatz von Leiharbeitnehmern einzuschränken und dem Missbrauch durch einen Rückgriff auf Werkverträge entgegenzuwirken. Eine überarbeitete Version des Entwurfes wurde im Februar 2016 vorgelegt. Am 10.5.2016 hat sich die Große Koalition auf diesen Entwurf verständigt, der nun in den wesentlichen Punkten unverändert in die weitere Kabinettsabstimmung geleitet werden kann. Änderungen soll es hinsichtlich des zunächst angestrebten Verbots des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher geben. Diese können während eines Arbeitskampfes im Entleiherbetrieb eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben streikender Arbeitnehmer erledigen. Zudem sollen in die Berechnug der Neun-Monats-Frist für die Geltung des Equal-Pay-Grundsatzes nur Beschäftigungszeiten einbezogen werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Der Entwurf wurde am 1.6.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze