Der Bundesrat hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen beschlossen und der Bundesregierung zugeleitet. Hiermit sollen zum einen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlichen optischen Strahlen (OStrV) geändert sowie die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die ArbStättV integriert werden. Der Entwurf dient der Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen