Entwurf des Bundesrates einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 03.05.2013 einen Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit beschlossen. Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet. 

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Entwurf des Bundesrates einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit

Entwurf des Bundesrates einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit

Ähnliche Beiträge

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Der Bundesrat hat am 13.6.2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte die Rentenerhöhung im April beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten zum 1.7.2025 um 3,74 % steigen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Einführung einer Zeiterfassung – Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien

Sind weder Konzernbetriebsrat noch Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig, können zwei Einigungsstellen zur Regelung derselben Angelegenheit eingesetzt werden. Zur Vermeidung divergierender Einigungsstellenbeschlüsse ist es in diesen Fällen angezeigt, jeweils denselben Einigungsstellenvorsitzenden zu bestellen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Einführung einer Zeiterfassung – Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien

Weiterleitung dienstlicher E‑Mails an privaten E‑Mail-Account kann Ausschluss aus Betriebsrat rechtfertigen

Leitet ein Betriebsratsmitglied dienstliche E‑Mails auf seine private E‑Mail-Adresse weiter, kann es aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Im Falle der Eilbedürftigkeit der Bearbeitung muss das Betriebsratsmitglied sich stattdessen an den Arbeitgeber wenden und eine bessere technische Ausstattung beantragen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Weiterleitung dienstlicher E‑Mails an privaten E‑Mail-Account kann Ausschluss aus Betriebsrat rechtfertigen