Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreicht hat, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den lieblichen Eltern zurückgeben musste.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Elterngeld trotz Verlust des Adoptionspflegekindes im ersten Monat