Die nur teilweise Anrechnung von gleichwertigen Vordienstzeiten eines Lehrers bei der Einstufung nach dem TVöD stellt einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einstufung nach TVöD: Gleichwertige Vordienstzeiten eines Lehrers im EU-Ausland müssen voll berücksichtigt werden