Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in einer Toilette ein, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, ist in dem Einschließen eine schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu sehen. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist in einem solchen Fall gerechtfertigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einsperren eines Arbeitskollegen auf der Toilette rechtfertigt fristlose Kündigung