Ob die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten – vorgefertigten – ärztlichen „Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit“ durch einen Arbeitnehmer die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers rechtfertigt, wird von zwei Kammern des LAG Schleswig-Holstein Holstein unterschiedlich beurteilt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Uneinheitliche Rechtsprechung bei Kündigung nach Vorlage einer „Fake-Impfunfähigkeitsbescheinigung“