Die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht über eine Impfung gegen das Corona-Virus kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden, da dies einer (mittelbaren) Impfpflicht gleichkäme, für die keine rechtliche Grundlage besteht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ kann nicht mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden