Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gem. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einigungsstelle kann dem Arbeitgeber keine personelle Mindestbesetzung vorschreiben