Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit Gefahren für Leben oder Leben kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für eine Selbstmorddrohung mit der ein Arbeitnehmer die Herbeiführung eines bestimmten Ziels bezweckt und dazu Druck auf den Arbeitgeber ausüben will. Auch wenn die Drohungen während einer Wiedereingliederung getätigt werden, dürfen sie verwertet werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Drohung mit Selbstmord kann fristlose Kündigung rechtfertigen