Nach der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge haben Lehrer, die Vertragsbedienstete in der öffentlichen Verwaltung sind, Anspruch auf die gleiche Besoldungsstufenzulage wie verbeamtete Lehrer mit dem gleichen Dienstalter, sofern die einzige Voraussetzung für die Gewährung der Zulage darin besteht, dass eine bestimmte Dienstzeit zurückgelegt wurde.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Dienstalter-Zulage auch für befristet beschäftigte Lehrer