Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz (s. Gaul/Kaule, ArbRB 2021, 176) hat der Gesetzgeber u.a. die Ausgestaltung mobiler Arbeit umfassend der Mitbestimmung des Betriebsrats unterstellt und gleichzeitig den Unfallversicherungsschutz der Beschäftigten ausgeweitet. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Neuregelungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die gesetzlichen Neuregelungen zur mobilen Arbeit (Oberthür, ArbRB 2021, 276)