Während der Pandemie hatte der Gesetzgeber den Betriebsräten gem. § 129 BetrVG a.F. befristet die Durchführung digitaler Sitzungen ermöglich. Aber auch unabhängig von der Pandemie können virtuelle Betriebsratssitzungen zu einer effizienteren und nachhaltigeren Betriebsratsarbeit beitragen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und deshalb im Rahmen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes virtuelle Betriebsratssitzungen dauerhaft etabliert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die digitale Betriebsratssitzung – Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat per Videokonferenz, Telefonkonferenz oder hybrid tagen? (Oberthür, ArbRB, 350)