Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU hat der Gesetzgeber das Nachweisgesetz geändert und u.a. eine Sanktion bei Verstößen gegen die geänderten Nachweiserfordernisse eingeführt. Der Beitrag untersucht, was dies für die Praxis bedeutet und welche Bußgeldrisiken drohen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Bußgeldvorschrift des neuen Nachweisgesetzes – Damoklesschwert oder kalkulierbares Risiko? (Fröhlich, ArbRB 2022, 338)