Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung des einem Arbeitnehmer zu gewährleistenden Jahresurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen wird, ist mit dem Unionsrechts vereinbar. Der Zeitraum eines Elternurlaubs kann einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung nicht gleichgestellt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Dauer des Elternurlaubs wird bei Berechnung der Dauer des Jahresurlaubs nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen