Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Zuwanderung von Arbeitskräften

Die sog. „Westbalkanregelung“ ist bis Ende 2023 verlängert worden. Dies ermöglicht den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Neu eingeführt wird ein Kontingent für bis zu 25.000 Personen jährlich.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Zuwanderung von Arbeitskräften

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