Zum 1.1.2021 erhöht sich die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätze leisten müssen, wenn sie nicht 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Erhöhung wirkt allerdings erst in Jahr 2022, da diese für unbesetzte Arbeitsplätze im Jahr 2021 entrichtet wird. Für die Ausgleichsabgabe, die im Jahr 2021 für das Jahr 2020 zu entrichten ist, gelten noch die alten Sätze. Im Einzelnen gilt:
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 11: Schwerbehinderte Menschen