Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII. Zudem tritt zum 1.1.2018 die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das Jahr 2018 in Kraft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Änderungen im SGB II sowie bei der Insolvenzgeldumlage