Das ArbG Darmstadt hat die Klage eines Berufsschullehrers gegen seine Kündigung abgewiesen. Der Lehrer hatte die Corona-Pandemie als Erfindung abgetan und Schutzmaßnahmen vernachlässigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona leugnender Lehrer scheitert mit Klage gegen seine Kündigung