Das Bundeskabinett hat gestern in Reaktion auf Produktionsausfälle und Betriebsschließungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld beschlossen. Die ist im Rahmen des Gesetzentwurfs für das sog. „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ erfolgt. Dieses enthält jetzt befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig auf die Unwägbarkeiten von Covid-19 reagieren kann. Hiernach kann sie die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern. Zudem kann sie den Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglichen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona – Bundesregierung beschließt erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld