Entwendet ein Mitarbeiter aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden, muss er seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen (hier: 39.500 €). Die im für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag geregelte Ausschlussfrist (drei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb) berechnet sich ab der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Château Pétrus: Ex-Arbeitnehmer muss für entwendeten Wein 39.500 € Schadensersatz zahlen