“Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2018) turnusgemäß angepasst”, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 betrug im Bundesgebiet 3,12 %
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2020