Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Mio. €. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26.11.2020 beschlossen. Die Bundesmittel dienen der Entlastung der Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung