Arbeitszeit, die zum Leben passt, ist ein wichtiges gleichstellungs-, arbeits- und familienpolitisches Anliegen der Bundesregierung. Damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit arbeiten, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Brückenteilzeit – Künftig Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit