Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat am 14.4.2021 einen Entwurf zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts vorgelegt. Vorgesehen sind insbesondere Verschärfungen bei sachgrundlosen Befristungen und Kettenbefristungen. So soll ein Arbeitsverhältnis künftig max. für 18 Monate anstatt für zwei Jahre sachgrundlos befristet werden können. Zudem sollen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten mit höchsten 2,5 Prozent der Beschäftigten sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abschließen dürfen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BMAS plant Verschärfung des Befristungsrechts – Referentenentwurf vorgelegt