Bewertung der Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis mit einer Monatsvergütung

Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis werden entsprechend den Empfehlungen des Streitwertkatalogs mit insgesamt einer Monatsvergütung bewertet, auch wenn sie kumulativ oder hilfsweise gestellt sind. Diese Begrenzung auf insgesamt ein Bruttomonatsgehalt gilt auch in den Fällen, in denen im Verfahren nur ein Zwischen- oder nur Endzeugnis beantragt ist und die Parteien in einem Vergleich eine Regelung über Zwischen- und Endzeugnis oder nur über das nicht eingeklagte Zwischen- oder Endzeugnis treffen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bewertung der Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis mit einer Monatsvergütung

Bewertung der Anträge auf Erteilung von Zwischen- und Endzeugnis mit einer Monatsvergütung

Ähnliche Beiträge

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Der Bundesrat hat am 13.6.2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte die Rentenerhöhung im April beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten zum 1.7.2025 um 3,74 % steigen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Einführung einer Zeiterfassung – Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien

Sind weder Konzernbetriebsrat noch Gesamtbetriebsrat offensichtlich unzuständig, können zwei Einigungsstellen zur Regelung derselben Angelegenheit eingesetzt werden. Zur Vermeidung divergierender Einigungsstellenbeschlüsse ist es in diesen Fällen angezeigt, jeweils denselben Einigungsstellenvorsitzenden zu bestellen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Einführung einer Zeiterfassung – Einigungsstellen mit verschiedenen Betriebsratsgremien

Weiterleitung dienstlicher E‑Mails an privaten E‑Mail-Account kann Ausschluss aus Betriebsrat rechtfertigen

Leitet ein Betriebsratsmitglied dienstliche E‑Mails auf seine private E‑Mail-Adresse weiter, kann es aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Im Falle der Eilbedürftigkeit der Bearbeitung muss das Betriebsratsmitglied sich stattdessen an den Arbeitgeber wenden und eine bessere technische Ausstattung beantragen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Weiterleitung dienstlicher E‑Mails an privaten E‑Mail-Account kann Ausschluss aus Betriebsrat rechtfertigen