Die Regelung des Manteltarifvertrags für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft vom 3.6.1997 (MTV), die für die Betriebsparteien die Möglichkeit der Anpassung der Höhe der Jubiläumszuwendung im Falle Streichung der Steuerfreibeträge, was durch Aufhebung des § 3 Nr. 52 EStG geschah, vorsieht (§ 11 Abs. 6 Satz 2 MTV), eröffnet lediglich die Möglichkeit zur Anpassung der Höhe nach § 11 Abs. 1 bis 3 MTV, jedoch nicht die Abbedingung des § 11 Abs. 4 MTV.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsvereinbarungen zu Jubiläumszuwendungen nach Abschaffung der Steuerfreibeträge i.S.d. § 3 Nr. 52 EStG a.F.