Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner werden von der Einführung des Freibetrags profitieren.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsrentner werden durch Freibetrag für Krankenbeiträge entlastet