Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsratswahl: Führungskräfte in mehreren Betrieben einer unternehmensinternen Matrix-Struktur haben aktives Wahlrecht