Betriebsrat kann auch bei Überstunden von Führungskräften ein Mitbestimmungsrecht haben

In Fällen, in denen der Arbeitgeber gegen die Regeln einer Betriebsvereinbarung verstößt, kann der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn es um das Überschreiten und das Verteilen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Führungskräften geht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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