Kann aufgrund einer Pandemie eine Betriebsversammlung nicht stattfinden, bestellt das ArbG auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern auch dann einen Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates, wenn die antragstellenden Arbeitnehmer nicht zuvor zu einer Betriebsversammlung eingeladen hatten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bestellung eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl ohne Einladung zu einer Betriebsversammlung