Beschwerdebegründung muss sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des Beschlusses auseinandersetzen

Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung ist die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Es reicht nicht seine Ausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen. Man muss sich mit den Gründen der Entscheidung auseinandersetzen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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