Beschluss 1 ABR 52/14 vom 22.08.2017
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Beschluss: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde – Beteiligtenwechsel – Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen – Mitbestimmungsrecht – Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln