Beschluss: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde – Beteiligtenwechsel – Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen – Mitbestimmungsrecht – Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

Beschluss 1 ABR 52/14 vom 22.08.2017

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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