Wegen eines Ermessensfehlers muss eine Krankenkasse den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater zurücknehmen. Die Stellung eines Insolvenzantrages ist nicht bereits immer dann gerechtfertigt, wenn die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Krankenkasse hat vielmehr darüber hinaus die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung zu treffen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater zurücknehmen