Beschluss: Nichtzulassungsbeschwerde – absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Abordnung eines Richters erster Instanz an das Landesarbeitsgericht

Beschluss 4 AZN 540/16 vom 14.09.2016

Quelle: Bundesarbeitsgericht
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