Beschluss 4 ABR 56/17 vom 23.01.2019
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Beschluss: Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung – Zustimmungsersetzung – körperlich schweres Arbeiten iSd. Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen – Arbeitnehmerinnen eines Warenserviceteams