Beschluss 1 ABR 57/15 vom 26.09.2017
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Beschluss: Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten – Zuständigkeit in Fällen sog. gespaltener Arbeitgeberstellung