Beschluss: Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von "Datenerfassern" – Keine Geltung des Gehaltstarifvertrags vom 4. Juli 2011 für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes in Hessen auf der Basis eines "Konzern-Anerkennungstarifvertrags" – Fehlende Tarifgebundenheit

Beschluss 4 ABR 54/15 vom 22.11.2017

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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Beschluss: Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von "Datenerfassern" – Keine Geltung des Gehaltstarifvertrags vom 4. Juli 2011 für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes in Hessen auf der Basis eines "Konzern-Anerkennungstarifvertrags" – Fehlende Tarifgebundenheit

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