Beschluss 4 ABR 54/15 vom 22.11.2017
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Beschluss: Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von "Datenerfassern" – Keine Geltung des Gehaltstarifvertrags vom 4. Juli 2011 für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister des privaten Transport- und Verkehrsgewerbes in Hessen auf der Basis eines "Konzern-Anerkennungstarifvertrags" – Fehlende Tarifgebundenheit