Ein klassisches Problem des Gesellschaftsrechts hat vor Kurzem das LG Osnabrück beschäftigt: Wird der Geschäftsführer einer GmbH aus seinem Amt abberufen, führt das nach dem Gesetz nicht automatisch dazu, dass auch sein Anstellungsvertrag endet. Dass dieser aber auch konkludent beendet werden kann (hier: mit Erreichen der Regelaltersgrenze) hat nun das LG entschieden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bei einvernehmlicher Abberufung eines Geschäftsführers kann auch der Anstellungsvertrag konkludent beendet sein