Ist ein Arbeitnehmer, der bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt ist und dort Mitglied des Personalrats ist, in eine Vergütungsklasse eingruppiert, für die er nicht qualifiziert ist, kann dies eine spätere Korrektur rechtfertigen, da anderenfalls eine Begünstigung eines Personalratsmitglieds vorläge.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung kann Korrektur rechtfertigen